Aktuelle Informationen bezüglich der Corona-Pandemie - Stand: 20.04.2020 (archivierter Beitrag)

Wichtige Telefonnummern

  • 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    (bei medizinischen Fragen und Infektionsverdacht)
  • 03375 / 2621-45 oder -46 - Gesundheitsamt LDS (bei Infektionsverdacht, tgl. 8 - 22 Uhr)
  • 03375 / 262146 - Bürgertelefon für den Landkreis Dahme-Spreewald (bei grundsätzlichen Fragen zum Coronavirus)

Regelungen für den Landkreis & Brandenburg

Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten.

Wer innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, darf Kitas, Schulen, Heime und Krankenhäuser für zwei Wochen nicht betreten.

Ab Mittwoch 18.03.2020 findet an Kitas und Schulen keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt. Nährere Informationen finden Sie hier (PDF) . Einen Antrag auf Notbetreuung können Sie hier (PDF)  herunter laden.

Untersagt ist ab Montag, 23.03.2020 grundsätzlich das Betreten öffentlicher Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks). Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen ist ab dem 22.04.2020 unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter erlaubt. Weitere Außnahmen: 

  • zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten für den Weg von und zum Arbeitsplatz
  • für Besuche bei Ärzten sowie Besuche bei Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist
  • für Einkäufe
  • für Besuche bei Tierärzten
  • zur Abgabe von Blutspenden
  • zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern
  • zum Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • zum Besuch von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • zur Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis
  • für Sport und Bewegung im Freien
  • zur Versorgung von Tieren
  • zur Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren

Erlaubt ist in diesen Ausnahmen das Betreten der öffentlichen Orte nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person.

Gastronomiebetriebe bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Fach- und Modehandel, Sportanlagen, Spielplätze, Fitnessstudios, Bars, Kneipen, Clubs, Theater, Museen, Tierparks , Kinos, Volkshochschulen und Musikschulen, Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe im Bereich des Amtes Schenkenländchen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Alle Handelseinrichtungen dürfen ab Mittwoch, 22. April unter hygienischen Auflagen wieder öffnen, sofern die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Diese Lockerung gilt auch für Einkaufszentren entsprechend: Dabei gilt die Bezugsgröße für die 800 Quadratmeter für die einzelnen Geschäfte. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche ab 22. April öffnenFriseure sollen - unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln - ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Weitere Informationen

Auf der Website des Robert Koch Instituts finden Sie tagesaktuelle Informationen, Risikogebiete, Fallzahlen und vieles mehr.

 www.rki.de 

  s.sievert     17.03.2020     Aus dem Amt Schenkenländchen   |  Zuletzt geändert am20.04.2020um11:51