Stadt Teupitz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung bezieht sich auf die statische Website der Stadt Teupitz mit Startseite, Impressum, Datenschutz und dieser Erklärung. Maßgeblich sind § 9 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
Stand der Prüfung
Die lokale Fassung wurde am 4. November 2026 im Rahmen der Entwicklung auf Darstellung bei unterschiedlichen Fensterbreiten und Bedienung per Tastatur geprüft. Eine vollständige Bewertung nach EN 301 549 steht aus. Der Grad der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ist daher noch nicht abschließend festgestellt.
Eine Barriere melden
Wenn Sie Inhalte schwer erreichen oder eine Information in einer zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stadt über das Amt Schenkenländchen. Nennen Sie möglichst die Seite und beschreiben Sie, an welcher Stelle Sie Schwierigkeiten hatten.
Barriere per E-Mail melden
Telefon 033766 689-0
Markt 9
15755 Teupitz
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von drei Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden.
Durchsetzungsstelle Brandenburg – Kontakt und Verfahren
durchsetzung.bit@masgz.brandenburg.de