Waldbrandstufe 4 - Osterfeuer > 1x1m nicht genehmigt (archivierter Beitrag)

Amt Schenkenländchen - Information des Ordnungsamtes

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 4 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.

Waldbrandgefahrenstufen

https://mlul.brandenburg.de/wgs/text 

Infos zu Holzfeuer im Freien

https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf 

§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) 

  s.sievert     19.04.2019     Aus dem Amt Schenkenländchen   |  Zuletzt geändert am19.04.2019um10:26