Waldbrandstufe 4 - Osterfeuer > 1x1m nicht genehmigt (archivierter Beitrag)
Amt Schenkenländchen - Information des Ordnungsamtes
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 4 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.
Waldbrandgefahrenstufen
https://mlul.brandenburg.de/wgs/text
Infos zu Holzfeuer im Freien
https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf
§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
s.sievert 19.04.2019 Aus dem Amt Schenkenländchen | Zuletzt geändert am19.04.2019um10:26