Hinweis zur Winterdienstpflicht (archivierter Beitrag)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Schenkenländchen,

der Winter hat nun auch uns in seiner eisigen und glatten Hand. Damit alle unfallfrei durch diese Jahreszeit kommen, möchten wir nochmals auf Art und Umfang der Reinigungs- und Räumpflicht der entsprechenden Straßenreinigungssatzungen der einzelnen Gemeinden erinnern und hinweisen.

Bitte sorgen Sie insbesondere dafür, dass die Geh- und Radwege bei Glätte und Glatteis so beräumt bzw. gestreut sind, dass Fußgänger und Radfahrer diese gefahrlos benutzen können.

Wann und wie diese beräumt werden müssen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Straßenreinigungssatzungen.

Wir alle wollen uns unfallfrei auf unseren Wegen und Straßen bewegen; aber dafür müssen auch alle Bürgerinnen und Bürger ihren Verpflichtungen nachkommen.

Auf einen unfallfreien Winter!

Ihr Ordnungsamt

  s.sievert     04.02.2019     Aus dem Amt Schenkenländchen   |  Zuletzt geändert am05.02.2019um21:01